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10.02.10 - Entschlüsseln elektronischer Rückmeldungen sage ClassicLine
Rückmeldungen der Krankenkassen an die Absender von DEÜV-Meldungen und Beitragsnachweisen können notwendig sein, um den Absender über evtl. aufgetretene Fehler zu informieren. Auch die Mitteilung der Rentenversicherungsnummern erfolgt über die Annahmestellen an die Absender der jeweiligen Anmeldungen. Fehlermeldungen können in Papierform oder auf elektronischem Weg übermittelt werden. Bis 2008 hieß „elektronischer Weg", dass die Fehlermeldungen als PDF-Datei per E-Mail an die im „Datensatz Kommunikation" (DSKO) angegebene Bearbeiteradresse geschickt wurden. Inzwischen sind die Annahmestellen jedoch dazu übergegangen, die Fehlermeldungen in eine kleine Textdatei zu verpacken, diese zu verschlüsseln und an die Bearbeiteradresse zu schicken. Dies gilt auch für Rentenversicherungsnummern. Bebilderte Vorgehensweise können Sie diesem Dokument entnehmen.
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