Persöhnliche Beratung

03.01.2011 - Informationen zum AAG

Informationen zum Bereitstellungstermin und Hinweise zu Ihrer Vorbereitung


Zum 01.01.2011 wird der elektronische Versand von Erstattungsanträgen für das U1 und U2-Verfahren im Rahmen des Aufwendungsausgleichsgesetzes (AAG) verpflichtend. Die vorher zulässigen Papieranträge werden ab diesem Zeitpunkt nicht mehr angenommen.

Detaillierte Informationen erhalten Sie in diesem Dokument.


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