Persöhnliche Beratung

Fragen und Antworten zur neuen Beitragssatzdatei CL Lohn

FAQ zur Beitragssatzdatei V4 für den Classic Line Lohn

Bis zum 31.3.2011 hat die ITSG (Informationstechnische Servicestelle der gesetzlichen Krankenversicherung)
noch die Version 3 der Beitragssatzdatei gepflegt und bereitgestellt. Seit 1.4.2011 gibt
es diese Datei im CSV-Format nicht mehr. Es wird nur noch die Version 4 der Beitragssatzdatei im
XML-Format geliefert. Im Gegensatz zur V3 werden in der V4 die Umlagetarife nicht alle nach dem
Erstattungssatz aufsteigend sortiert. Vielmehr wird erst ab Tarif 2 aufsteigend nach diesem Satz
sortiert. Der Tarif 1 ist der allgemeine Erstattungssatz gemäß §1 Abs. 1 Nr. 1 AAG und steht künftig
immer an erster Stelle.
Diesen allgemeinen Tarif kann jede Firma ohne Rücksprache mit der Krankenkasse wählen. Dies soll
jenen helfen, die eine Firma neu einrichten und keine Erfahrungswerte mit AU-Bescheinigungen und
Krankheiten mit Entgeltfortzahlung haben. Und dies war der Grund, warum die ITSG diesen Tarif an
oberster Stelle in der V4 platziert hat. Denn nur so ist gewährleistet, dass dieser Tarif ohne weitere
Änderungen immer genutzt werden kann. Ändern sich Erstattungs- oder Umlagesatz muss der
Anwender, der nur diesen Tarif 1 nutzt, künftig nicht mehr eingreifen.
Da im Gegensatz zum Tarif 1 alle anderen Tarife dynamisch sind, müssen diese individuell mit den
Kassen vereinbarten Tarife immer manuell gewählt und auch ggf. korrigiert werden. Das liegt daran,
dass sich nicht nur der Satz verändern sondern auch weitere Tarife eingeführt werden können. Dies
verändert ggf. auch die Reihenfolge der Tarife.
Wird eine neue Krankenkasse im Classic Line Lohn aus den „allgemeingültigen Stammdaten“ in einen
Mandanten übernommen, wird für diese Kasse künftig der Tarif 1 voreingestellt.

Warum können die Tarife nicht automatisch vom Programm umgestellt werden?

Das hat folgenden Grund: Der allgemeine Tarif 1 in der V4 muss nicht zwingend der Tarif 1 der V3 sein. Stattdessen
kann es der Tarif 2 in der V3 gewesen sein. Daher müssen unsere Anwender ähnlich wie jene
anderer Lohnabrechnungsprogramme, die schon früher als wir auf V4 umgestellt haben, die eingestellten
Tarife ihrer Kassen alle manuell prüfen.
Dazu nachstehendes Beispiel:

V3 (Stand: 31.3.2011)
U1 T1 = 40% Erstattung mit 1,2% Verbeitragung (vom Kunden gewählt)
U1 T2 = 60% Erstattung mit 1,4 % Verbeitragung (allgemeiner Tarif)
U1 T3 = 80% Erstattung mit 1,8 % Verbeitragung

Änderung der Sätze in V4 (Stand 1.4.2011)
 U1 T1 = 60% Erstattung mit 1,4 % Verbeitragung (allgemeiner Tarif)
U1 T2 = 50% Erstattung mit 1,6% Verbeitragung
U1 T3 = 70% Erstattung mit 1,8 % Verbeitragung

In diesem Fall muss der Anwender zwingend manuell umstellen – unabhängig davon ob die V3 weiter
angeboten worden wäre oder nicht. Mit der V4 wird dieser Fall künftig vermieden, wenn sich der
Anwender zuvor für den allgemeinen Tarif entschieden hat