Neue Tätigkeitsschlüssel
Ab dem 01.12.2011 müssen die neuen, jetzt 9-stelligen, Tätigkeitsschlüssel 2010 verwendet werdenBeschäftigung und Arbeitsmarkt sind einem kontinuierlichen Wandel unterzogen. Daher ist es nun an der Zeit, den Tätigkeitsschlüssel den veränderten Gegebenheiten anzupassen. Nachfolgend sollen nur einige der zahlreichen Gründe für eine Anpassung des Tätigkeitsschlüssels genannt werden:
Es sind neue Berufe entstanden; viele Berufsbezeichnungen haben sich geändert.
In den letzten Jahren sind in Deutschland viele neue Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse entstanden und wurden internationalen Standards angepasst.
Die rentenrechtliche Trennung von Arbeitern und Angestellten wurde im Jahr 2006 aufgehoben, wird aber noch über den jetzigen Tätigkeitsschlüssel abgebildet.
Die alten Tätigkeitsschlüssel müssen noch bis zum 30.11.2011 verwendet werden.
Auf der Seite der Agentur für Arbeit finden Sie weitere Informationen und ein Arbeitgebeerhandbuch mit Erfassungsformularen und Tabellen