Wichtiger Hinweis zu Dakota
Ab Oktober 2011 werden von den Datenannahmestellen Dateien abgelehnt, bei denen der Dateiersteller (Lohnprogramm) nicht mit dem Zertifikatseigner (dakota) übereinstimmt. Entsprechende Hinweismeldungen werden bereits jetzt von den Annahmestellen verschickt.
Die Betriebsnummer, welche Sie bei der Beantragung Ihres dakota-Zertifikats angegeben haben, muss mit der Betriebsnummer Ihres DEÜV-Mandanten übereinstimmen. Ab Oktober 2011 ist es nicht mehr zulässig, Meldedateien mit der Erstellerbetriebsnummer x mit dem Zertifikat der Betriebsnummer y zu versenden. Dies gilt sowohl bei der Nutzung des E-Mail-Verfahrens als auch für den Versand an den Kommunikationsserver. Stimmen die Betriebsnummern nicht überein, ist entweder ein neues Zertifikat mit der Betriebsnummer des übergeordneten Mandanten zu beantragen oder die Mandantenstruktur ist so zu verändern, dass der Mandant mit der Betriebsnummer des dakota-Zertifikats als übergeordneter Mandant eingerichtet wird. Hinweise zur Einrichtung der DEÜV finden Sie im Benutzerhandbuch zur Personalabrechnung unter Punkt 3.7 bzw. in der Programmhilfe unter dem Kapitel Meldungen nach DEÜV.