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Das Steuerentlastungsgesetz 2022 enthält mehrere Maßnahmen aus dem steuerlichen Bereich und soll damit insbesondere Beschlüsse des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022 umsetzen. Angesichts von Preiserhöhungen insbesondere im Energiebereich sieht die Bundesregierung Handlungsbedarf zur Entlastung der Bevölkerung. Diese Entlastung soll sowohl finanziell als auch durch Steuervereinfachung zielgerichtet realisiert werden.

Zur Entlastung werden dabei folgende steuerliche Maßnahmen umgesetzt:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent

Das Gesetz gibt es bisher nur in der Entwurfsform und ist noch nicht beschlossen. Vermutlich wird es Mitte Mai auf der Tagesordnung des Bundestags stehen.

Die Umsetzungversion ist abhängig vom Gesetzgebungsverfahren, die Berücksichtigung über folgende Möglichkeiten ist denkbar:

  • Korrekturabrechnung ab Januar
  • Zahlung eines sonstigen Bezugs
  • Lohnsteuerjahresausgleich
  • Einkommensteuererklärung

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