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Mit dem erleichterten Zugang ist geregelt, dass:

  • Kurzarbeitergeld nach wie vor bereits gezahlt werden kann, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
  • Beschäftigte keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen müssen.

Der Bundesrat hat die Verlängerung des vereinfachten Zugangs zum Kurzarbeitergeld bis Mitte 2023 möglich gemacht, sollte das nötig sein.

Momentan enden die aktuellen Regelungen zum 31.12.2022 bitte prüfen Sie diese im Bedarfsfall.

Siehe auch Kurzarbeitergeld: Weiterhin erleichterter Zugang | Bundesregierung

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