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Erhöhung Grundfreibetrag - Steuerentlastungsgesetz 2022 - Umsetzung in Ihrer HR

06. Juli 2022

Durch das von Bundestag und Bundesrat beschlossene Steuerentlastungsgesetz 2022 wurden der Grundfreibetrag und der Arbeitnehmerpauschbetrag erhöht. Die rückwirkende Änderung auf den Jahresbeginn wirken sich auf die Höhe der Lohnsteuer in den Steuerklassen EINS bis FÜNF aus. Es wurde ein angepasster Programmablaufplan zur Berechnung der Lohnsteuer veröffentlicht, welche die geänderten Parameter enthält. 

Ab Juni 2022 ist die neue Steuerberechnung anzuwenden.
Die Vorschrift besagt, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist, bei der jeweils nächstfolgenden Lohnzahlung bisher erhobene Lohnsteuer zu erstatten, wenn ihm dies wirtschaftlich zumutbar ist. Wirtschaftlich zumutbar ist eine Neuberechnung für Arbeitgeber mit maschineller Lohnabrechnung, die eine rückwirkende Neuberechnung ermöglicht (BT-Drs 16/11740,26). Das ist regelmäßig der Fall.
Eine Verpflichtung zur Neuberechnung scheidet nach § 41 c Abs. 3 EStG aus, wenn der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin keinen Arbeitslohn mehr beziehen oder wenn die Lohnsteuerbescheinigung bereits übermittelt ist. Die Umsetzung der geänderten Lohnsteuerberechnung erfolgte in der HR mit der Version 2022.3, die Abrechnung berücksichtigt ab dieser Version die neuen Steuertabellen.

Eine Korrektur der Vormonate erfolgt NICHT automatisch sondern muss aktiv von Ihnen angestoßen werden.

Um die Abrechnungsmonate zu korrigieren, stehen Ihnen zwei Möglichkeiten offen:

  • Erzwingen der Autokorrekturen über den Menüpunkt Datenadministration --> Korrekturen oder
  • Erzwingen der Autokorrekturen über das Einspielen eines Scripts

Die Vorgehensweisen sind in der Updatebeschreibung der Version 2022.3.0 genau beschrieben. 

Die dort genannten Scripte (WDB Eintrag ID 212870) sind auch in unserem Downloadbereich verfügbar:

https://download.system.ag/Personalwirtschaft/2022/Scripte/Steuerkorrektur_2022_alle_Mandanten.zip oder

https://download.system.ag/Personalwirtschaft/2022/Scripte/Steuerkorrektur_2022_mit_MD_Filter.zip 

Arbeitnehmer, die nach Januar 2022 eingetreten sind, werden ab dem Eintrittsmonat für die Korrektur vorgemerkt. Pauschal versteuerte Arbeitnehmer bekommen keine automatische Korrektur.

Auf mehrfache Rückfrage bieten wir Ihnen im August kurze Webinare zur Umsetzung der Energiepreispauschale in der HR Suite an: 

17.08.2022      9:00 Uhr – 10:30 Uhr 
17.08.2022    11:30 Uhr – 13:00 Uhr

18.08.2022      9:00 Uhr – 10:30 Uhr
18.08.2022    11:30 Uhr – 13:00 Uhr

Sollten sich bzgl. der Umsetzung in der HR Suite seitens des Herstellers/Gesetzgebers Terminverschiebungen ergeben, werden wir Sie kurzfristig informieren.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an unser Hotline - Team: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein..