Liebe Lohnanwender,
Bei der Version 2021.3 handelt es sich um ein Pflichtupdate!
Mit der Auslieferung werden wichtige Security Updates umgesetzt, es erfolgt eine stringente Trennung zwischen Programmen, Programmdateien und Benutzerdateien
Bitte unbedingt VOR der Installation die Einstellungen prüfen, ggf. wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator oder unsere Hotline unter pw-hotline@system.ag
Ohne Update auf diese Mindestversionen werden ab dem Stichtag 14.10.2021 keine Meldungen über den HR Dataservice versendet werden können.
- Dateisystembeschränkungen
Einschränkung des Zugriffs auf die Verzeichnisse der Sage HR Suite per Nachschalt-programm im Online Update auf authentifiziere Benutzer, dadurch dass die Windows Benutzer-Gruppe „Jeder“ aus allen Verzeichnissen entfernt wird.
Wenn derzeit Nutzer Arbeitsdateien in den Verzeichnissen der Personalwirtschaft anlegen, müssen diese folglich zukünftig in anderen Verzeichnissen abgelegt werden. Alternativ müssen sonst explizit Berechtigungen für ausgewählte Nutzer neu vergeben werden. Dem Anwender werden keine Meldungen ausgegeben,es findet eine Protokollierung statt. (c:\Program Files (x86)\Sage\Personalwirtschaft\Datenbank\Log\)
- SQL Skript Signierung
Absicherung der Datenbank-Skripte durch eine Signatur gegen Manipulation von außen.
Betroffene Skripte erhalten ein Validierungsfile, welches vor Ausführung eines Datenbank-Skriptes geprüft wird. (Jedes Script im Ordner „C:\ProgramFiles (x86)\
Sage\Personalwirtschaft\ Datenbank\Skripte“)
Im Falle von Unstimmigkeiten, wird das Datenbank-Update nicht durchgeführt und der Anwender bekommt eine entsprechende Meldung angezeigt. Hierfür ist es
notwendig, dass alle betroffenen Skripte dem Standard entsprechen müssen, damit notwendige Datenbank-Updates weiterhin ausgeführt werden können.
Beide Maßnahmen dienen dazu Manipulation und das Ausführen von Schad-Code zu verhindern. Alle beschriebenen Änderungen erfolgen lautlos im Hintergrund, sodass Sie nur bei Einschränkungen aufgrund von Abweichungen des Standards Notiz davon nehmen.
- Erneuerung des Zertifikats im HR Dataservice
Im Oktober wird das für die Verbindung zwischen HR Suite und HR Dataservice notwendige Zertifikat planmäßig erneuert, weshalb eine neue Mindestversion
für den Meldungsversand erforderlich wird. Die notwendigen Vorrausetzungen werden mit der Version 2021.3.0. ausgeliefert.
Wichtige Änderungen zur Vorbereitung auf den Jahreswechsel!
Zum kommenden Jahreswechsel werden viele bestehende Meldeverfahren erweitert und zum Teil neu eingeführt. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechende Stammdatenpflege für die abzugebenden Meldungen rechtzeitig einzuplanen. Bestimmte Informationen sind möglicherweise in den Personalakten nicht enthalten und müssen noch besorgt werden
- Steuerbaustein für Minijobber in Entgeltmeldungen
- Pflicht bei Meldungen für Personengruppe 109
- Steuerliche Identifikationsnummer auch bei Aushilfskräften hinterlegen
- Muss vor Erstellung der Jahresmeldungen für 2021 erfolgen
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Gesetzliche Krankenkasse bei Minijobbern
Die Krankenkassen werden vom Gesetzgeber ab dem 01.01.2022 dazu verpflichtet, die vom Arzt übermittelten Daten für Arbeitgeber zum Abruf bereitzustellen. Da die Arbeitnehmer von der Pflicht entbunden werden, die AU-Bescheinigungen in Papierform vorzulegen, ist der Abruf durch den AG erforderlich. Da dieses Verfahren auch für Minijobber gilt, ist die Hinterlegung der tatsächlichen Krankenkasse notwendig.
Der Haken „privat Versichert (Minijob)“ ist zu setzen, wenn der Minijobber (Personengruppenschlüssel 109 oder 110) privat krankenversichert ist. In diesem Fall
erübrigt sich die Auswahl einer gesetzlichen Krankenkasse.