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Neuerungen bei Minijobs und Midijobs ab 1.10.2022

20.10.2022 9:00 - 10:30 |
Beschreibung

Ab dem 01. Oktober 2022 gilt eine dynamische Geringfügigkeitsgrenze in Abhängigkeit vom Mindestlohn. Ausgehend von 43,3 monatlichen Arbeitsstunden und einem Mindestlohn von 12 EUR je Stunde ergibt sich die neue Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR.

Parallel wurden die Regeln zur gelegentlichen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze konkretisiert.

Damit gelten ab 01.10.2022 für alle Beschäftigten mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 520 und 1.600 EUR im Monat besondere Rechenregeln für die Sozialversicherungsbeiträge. Neben den Anpassungen bei den Grenzen des Übergangsbereichs und dem Faktor F wurde auch eine neue Berechnungsregel für die SV-Beiträge geschaffen.

Zudem gelten bis Dezember 2023 Übergangsregelungen für Midijobs, die aufgrund der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum Minijob werden.

In diesem Zuge werden Prüfungen durch den Anwender erforderlich, welche wir Ihnen in unserer Onlineschulung näherbringen möchten.

Zielgruppe:

Anwender der Sage Lohnprogramme

Inhalte:

  • Erforderliche Prüfungen durch den Anwender
  • Fallbeispiele
  • Spezialfälle bei der Abrechnung von Midijobs
  • u.A.

Intensive Gesprächsrunde: Die online Seminare sind live und Sie haben die Möglichkeit, den Referenten Ihre Fragen zu stellen!

Einzelpreis p.P. 85,00 € zzgl. MwSt.

 

Buchungsinformationen
  • Kapazität
    100
  • Preis
    85.00 € Preis p. P.