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Was die Instant Payment Verordnung jetzt für Unternehmen bedeutet

11. August 2025

Die EU-Verordnung zum Instant Payment verpflichtet Banken innerhalb Europas bereits seit Januar 2025, Echtzeitüberweisungen rund um die Uhr, an sieben Tagen in der Woche, empfangen zu können. Ab dem 9. Oktober 2025 müssen Banken die Echtzeitüberweisungen auch ohne Zusatzgebühr versenden. Außerdem gilt spätestens ab diesem Tag auch die Pflicht zur Überprüfung der Zahlungsempfänger – die sogenannte Verification of Payee (VoP).

Was ist die Verification of Payee?

Laut der Instant Payment Verordnung ist die ausführende Bank ab dem 9. Oktober 2025 bei jeder Überweisung verpflichtet die IBAN des Zahlungsempfängers darauf zu prüfen, dass die IBAN dem angegebenen Empfängernamen zugeordnet ist. Dieser Datenabgleich beschreibt die sogenannte Verification of Payee (VoP).

Warum Unternehmen jetzt aktiv werden sollten:

  1. Kundenservice
    Kunden und Partner erwarten möglicherweise schnelle, reibungslose Zahlungen

  2. Cashflow in Echtzeit
    Zahlungsein- und -ausgänge kommen schneller an (verbessert Planung und Liquidität)

  3. Wettbewerbsvorteil
    Zeit sparen, Fehlerquellen minimieren und Vorteile in Zahlungsprozessen nutzen (z. B. eine sofortige Freigabe nach direktem Zahlungseingang)

  4. Technische Anpassungen rechtzeitig umsetzen
    Viele ERP- oder Buchhaltungs-Systeme benötigen ein Update

  5. Sicherheit sicherstellen
    Direkt-Zahlungen erfordern klare Abläufe, Limits und Schutzmechanismen (z. B. Freigabeprozesse)

❗Unternehmen, die erst kurz vor Stichtag umstellen, riskieren Zeitdruck, teurere IT-Anpassungen und Engpässe bei der Implementierung, denn Anbieter von ERP- oder Banking-Schnittstellen werden zum Stichtag stark ausgelastet sein. Besser also direkt informieren und beraten lassen: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. / +49 2246 92 02-50

Was Unternehmen jetzt schon machen können:

  1. Termin vereinbaren für die Aktualisierung der Tools
    Prüfen, ob das System Echtzeitüberweisungen empfangen und verarbeiten kann und ggf. einen Termin zur Aktualisierung vereinbaren.

  2. Aktive Kundenansprache
    "Wir akzeptieren Echtzeitüberweisungen“ – Die Information zur Akzeptanz von Echtzeitüberweisungen auf Rechnungen, Angeboten oder in Kundengesprächen kann ein sympathischer Schritt sein.

  3. Kontostand & Zahlungsoptionen prüfen
    Viele Banken schalten die Konten für Echtzeitüberweisungen zwar automatisch frei, aber am besten fragen Sie direkt beim Bankberater nach.

  4. Interne Abläufe anpassen
    Wenn Rechnungen manuell geprüft werden müssen, kann das künftig auch schneller gehen. Eine alternative und klarere Zuordnung von Zahlungseingängen in Echtzeit kann Arbeitszeit sparen und Fehlerquellen reduzieren.

Fazit: Die Instant Payment Verordnung bringt nicht nur gesetzliche Vorgaben & Pflichten sondern auch einige Vorteile mit sich.

 

Sie benötigen Hilfe und weitere Informationen? Unser Kundenservice ist erreichbar unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder telefonisch unter: +49 2246 92 02-50.

 

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