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Wichtige Informationen zum Pflichtupdate Lohn Sage HR Version 2021.3

10. September 2021

Bei der Version 2021.3 handelt es sich um ein Pflichtupdate

Mit der Auslieferung werden wichtige Security Updates umgesetzt, es erfolgt eine stringente Trennung zwischen Programmen, Programmdateien und Benutzerdateien.

Bitte unbedingt VOR der Installation die Einstellungen prüfen, ggf. wenden Sie sich bitte an Ihren Systemadministrator oder unsere Hotline unter:
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Das Update beinhaltet folgende Neuerungen:

  • Dateisystembeschränkungen
    Einschränkung des Zugriffs auf die Verzeichnisse der Sage HR Suite per Nachschaltprogramm im Online Update auf authentifiziere Benutzer, dadurch dass die Windows Benutzer-Gruppe „Jeder“ aus allen Verzeichnissen entfernt wird.
    Wenn derzeit Nutzer Arbeitsdateien in den Verzeichnissen der Personalwirtschaft anlegen, müssen diese folglich zukünftig in anderen Verzeichnissen abgelegt werden. Alternativ müssen sonst explizit Berechtigungen für ausgewählte Nutzer neu vergeben werden. Dem Anwender werden keine Meldungen ausgegeben, es findet eine Protokollierung statt. (c:\Program Files (x86)\Sage\Personalwirtschaft\Datenbank\Log\)
  • SQL Skript Signierung
    Absicherung der Datenbank-Skripte durch eine Signatur gegen Manipulation von außen.
    Betroffene Skripte erhalten ein Validierungsfile, welches vor Ausführung eines Datenbank-Skriptes geprüft wird. (Jedes Script im Ordner „C:\ProgramFiles (x86)\Sage\Personalwirtschaft\ Datenbank\Skripte“) Im Falle von Unstimmigkeiten, wird das Datenbank-Update nicht durchgeführt und der Anwender bekommt eine entsprechende Meldung angezeigt. Hierfür ist es notwendig, dass alle betroffenen Skripte dem Standard entsprechen müssen, damit notwendige Datenbank-Updates weiterhin ausgeführt werden können.

            Beide Maßnahmen dienen dazu Manipulation und das Ausführen von Schad-Code zu verhindern. Alle beschriebenen Änderungen erfolgen lautlos im Hintergrund, sodass
            Sie nur bei Einschränkungen aufgrund von Abweichungen des Standards Notiz davon nehmen.

  • Erneuerung des Zertifikats im HR Dataservice
    Im Oktober wird das für die Verbindung zwischen HR Suite und HR Dataservice notwendige Zertifikat planmäßig erneuert, weshalb eine neue Mindestversion
    für den Meldungsversand erforderlich wird. Die notwendigen Vorrausetzungen werden mit der Version 2021.3.0. ausgeliefert.

Ohne Update auf diese Mindestversionen werden ab dem Stichtag 14.10.2021 keine Meldungen über den HR Dataservice versendet werden können.

Wichtige Änderungen zur Vorbereitung auf den Jahreswechsel!

Zum kommenden Jahreswechsel werden viele bestehende Meldeverfahren erweitert und zum Teil neu eingeführt. Hierzu ist es erforderlich, die entsprechende Stammdaten-
pflege für die abzugebenden Meldungen rechtzeitig einzuplanen. Bestimmte Informationen sind möglicherweise in den Personalakten nicht enthalten und müssen noch besorgt
werden. 

  • Steuerbaustein für Minijobber in Entgeltmeldungen
    • Pflicht bei Meldungen für Personengruppe 109
    • Steuerliche Identifikationsnummer auch bei Aushilfskräften hinterlegen
    • Muss vor Erstellung der Jahresmeldungen für 2021 erfolgen
  • Gesetzliche Krankenkasse bei Minijobbern

    Die Krankenkasse werden vom Gesetzgeber ab dem 01.01.2022 dazu verpflichtet, die vom Arzt übermittelten Daten für Arbeitgeber zum Abruf bereitzustellen. Da die Arbeitnehmer von der Pflicht entbunden werden, die AU-Bescheinigungen in Papierform vorzulegen, ist der Abruf durch den AG erforderlich. Da dieseVerfahren auch für Minijobber gilt ist die Hinterlegung der tatsächlichen Krankenkasse notwendig.
    Der Haken „privat Versichert (Minijob)“ ist zu setzen, wenn der Minijobber (Personengruppenschlüssel 109 oder 110) privat krankenversichert ist. In diesem Fall erübrigt sich die Auswahl einer gesetzlichen Krankenkasse.

     Hr Version 2021.3

    Wenn der Minijobber gesetzlich krankenversichert ist, kann im Feld „gesetzliche Krankenkasse (Minijob)“ die zutreffende Krankenkasse ausgewählt werden. Hier
    werden alle aktiven Krankenkassen angeboten, die im Mandanten vorhanden sind.

    Die Angabe der gesetzlichen Krankenkasse hat keinen Einfluss auf die Entgeltabrechnung. Im Moment werden die beiden neuen Felder ausschließlich in den
    variablen Stammdaten des Arbeitnehmers gespeichert. Sie werden noch nicht in anderen Programmteilen genutzt.

    Ausblick:
    Mit dem Beginn der Abrufmöglichkeit für Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wird die gesetzliche Krankenkasse des Beschäftigten in der Meldung angegeben.
    Bei sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern wird die regulär zugeordnete Krankenkasse verwendet. Bei Minijobbern wird die im neuen Feld hinterlegte
    Krankenkasse verwendet.

Das Onlineupdate zur Version 2021.3 wird planmäßig in der KW 37 zur Verfügung gestellt.