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Wichtiger Hinweis Sage HR: Altersvorsorgeverträge

16. Februar 2022

Wenn Sie Änderungen in bestehende Altervorsorgeverträge vornehmen wollen, müssen Sie die folgenden Hinweise unbedingt beachten!

 Bei der Version 2022.1.2.1 besteht die Herausforderung, dass bei Änderungen in bestehenden Altersvorsorgeverträgen folgende Fehlermeldungen erscheinen:

 

Lohn 1Lohn 2

Dadurch werden alle Verträge des Arbeitnehmers zum Vormonat beendet.

Workaround:

Beim Ändern eines BAV-Vertrags wird von der Sage HR Suite immer eine Beendigung zum Vormonat gesetzt, der Vertrag dupliziert und mit den zu ändernden Einstellungen neu angelegt. Weil der Vertrag dann mit einer neuen Vertrags-ID und den geänderten Einstellungen weitergeführt wird, kann man auf diese Weise zeitbezogene Änderungen verwalten. Der programmseitige automatische Aufruf des Duplizierens schlägt jedoch fehl, so dass nun der Vertrag beendet ist und im aktuellen Monat nicht mehr angezeigt wird.

Wenn man in die Gültigkeit des Vormonats beim AN wechselt und von dort aus den BAV-Vertrag dupliziert, kann man die Änderungen vornehmen und dann steht der BAV-Vertrag auch wieder in der aktuellen Gültigkeit. Man muss  darauf achten, dass die Ausführungsperiode also Startperiode der BAV auch angepasst wird. 

Die Bereinigung des Sachverhaltes erfolgt über ein Hotfix (2022.1.2.2), welches voraussichtlich spätestens Mitte der KW 12 zur Verfügung stehen wird.

Haben Sie Fragen, dann können Sie sich direkt an unsere Hotline wenden: E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.  oder  telefonisch+49 (2246) 9202-30.