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E-Rechnung in der Sage 100: Das ist geplant für 2026

06. Januar 2026

Seit dem 1. Januar 2025 ist der Empfang von E-Rechnungen im B2B-Bereich in Deutschland verpflichtend. Im Rahmen des Wachstumschancengesetzes müssen Unternehmen ihre Rechnungsprozesse digitalisieren und die neuen Standards in ihre Geschäftsprozesse integrieren. Der Versand von E-Rechnungen ist mit Übergangsfristen spätestens ab 2027 verpflichtend. 

Mit Sage 100 (ab Version 9.0.8) können E-Rechnungen im standardisierten ZUGFeRD- und XRechnung-Format empfangen und erstellt werden. In 2026 kommen weitere Funktionen zur Unterstützung der E-Rechnungsprozesse über die gesetzliche Mindestanforderungen hinzu.

Folgende Voraussetzungen gibt es zur Nutzung von E-Rechnungen in Sage 100

Damit eine Verarbeitung ohne Medienbrüche möglich ist, müssen folgende Grund- und Stammdateneinstellungen getätigt werden:

  • Mandanteneinstellungen
    UST-ID, Mandantenadresse/ Mailadresse des Mandante
  • Hausbankenstamm
    Mindestens eine Bank mit valider IBAN hinterlegen und E-Rechnung bekanntmachen
  • Kundenstamm
    Kunden mit E-Mailadresse, Telefonnummer, Kennzeichen für E-Rechnung, Übertragungsweg, sowie bei XRechnung mit validen Leitweg-ID versehen
  • Lastschrifteinzug
    Bankverbindung und evtl. ein Sepa-Mandat hinterlegen

 

roadmap e rechnung sage 100

Geplante Umsetzung der E-Rechnung 2026 in Sage 100

Version 9.0.10 (November 2025)

Mit der Version 9.0.10 ist geplant, folgende Funktionen im Komfortpaket E-Rechnung zur Verfügung zu stellen:

UBL-Konverter (Erstellung)
Im Standard wird die Syntax CII unterstützt. Im Komfortpaket E-Rechnung kann für die Erstellung von E-Rechnungen ein UBL-Konverter genutzt werden. Die UBL-Syntax ist ein Format, das insbesondere im internationalen Austausch von E-Rechnungen üblich ist.

Stapelimport für E-Rechnungen
Ein und/oder mehrere E-Rechnungen können eingelesen und validiert werden. Es erfolgt eine automatische Erkennung sowohl in der Warenwirtschaft/Einkauf sowie im Rechnungswesen. Die Vorgehensweise zum Import erfolgt wie beim manuellen Einzeleinlesen im Standard.

Organisation der Datei des E-Rechnungsimports
Erweiterung um eine Grundlageneinstellung beim E-Rechnungsimport zum Löschen und Verschieben von eingelesenen Dateien. So behalten Sie den Überblick auf den E-Rechnungsimport und Ihr Eingangsverzeichnis wird nicht endlos aufgebläht.

Strukturierte Ausgabe von Dokumentinformationen
Unterstützung der globalen ID (GLN-Nummer)

Version 9.0.11 (Frühjahr 2026)

Mit der Version 9.0.11 ist geplant, folgende Funktionen im Komfortpaket E-Rechnung zur Verfügung zu stellen:

Anlage von Stammdaten aus E-Rechnungsimport
Aus dem Dialog des E-Rechnungsimports können Stammdaten angelegt werden, wenn bisher Lieferanten und / oder Artikel noch nicht hinterlegt sind. Es erfolgt ein automatischer Stammdatenabgleich.

Strukturierte Ausgabe der Dokumentinformationen
- Nutzung der Kopf- und Fußtexte im strukturierten Datensatz
- Angabe des Verwendungszwecks für die Banküberweisung

Anhänge werden beim Export im strukturierten Datensatz eingebettet
Mit Erstellung der E-Rechnung wird der Dateianhang für weitere digitale Dokumente ermöglicht, damit insgesamt ein strukturierter Datensatz an den Empfänger versendet werden kann.

Verarbeitung des E-Rechnungsimports mit Anhängen
Beim Import der E-Rechnung in der Warenwirtschaft und im Rechnungswesen werden Dateianhänge (1:n) erkannt und können über die Dokumentanzeige dargestellt werden. Über „Speichern unter“ können die Anhänge digital archiviert werden.

Version 9.0.12 (Herbst 2026)

Mit der Version 9.0.12 ist geplant, folgende Funktionen im Komfortpaket E-Rechnung zur Verfügung zu stellen:

UBL-Konverter (Einlesen)
Im Standard wird die Syntax CII unterstützt. Im Komfortpaket E-Rechnung kann für das Einlesen von E-Rechnungen ein UBL-Konverter genutzt werden. Die UBL-Syntax ist ein Format, das insbesondere im internationalen Austausch von E-Rechnungen üblich ist.

Mapping der Inkassoarten
Bei der E-Rechnungserstellung können Sie entscheiden, wie die Zahlungsart im strukturierten Datensatz ausgegeben werden soll. Hierzu wird eine Erweiterung und Zuordnung der Inkassoarten in den Grundlagen ermöglicht.

Angabe der elektronischen Adresse
Bei einer E-Rechnung ist die Angabe der Adresse Pflicht. In der Standardauslieferung wird automatisch die E-Mail Adresse gezogen. Mit dem Komfortpaket E-Rechnung können in den Stammdaten (Kunden / Lieferanten) unterschiedliche Adressen zugeordnet und genutzt werden.

 

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