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Neuerungen bei Minijobs und Midijobs ab 1.10.2022

29. September 2022

Ab dem 01. Oktober 2022 gilt eine dynamische Geringfügigkeitsgrenze in Abhängigkeit vom Mindestlohn. Ausgehend von 43,3 monatlichen Arbeitsstunden und einem Mindestlohn von 12 EUR je Stunde ergibt sich die neue Geringfügigkeitsgrenze von 520 EUR.

Parallel wurden die Regeln zur gelegentlichen Überschreitung der Geringfügigkeitsgrenze konkretisiert. 

Die Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze erhöht gleichzeitig den unteren Rand des Übergangsbereichs (ehemals Gleitzone). Auch die Obergrenze für den Übergangsbereich wurde erhöht.

Damit gelten ab 01.10.2022 für alle Beschäftigten mit einem regelmäßigen Entgelt zwischen 520 und 1.600 EUR im Monat besondere Rechenregeln für die Sozialversicherungsbeiträge. Neben den Anpassungen bei den Grenzen des Übergangsbereichs und dem Faktor F wurde auch eine neue Berechnungsregel für die SV-Beiträge geschaffen. 

Die neue Berechnungsregel hat zur Folge, dass die Arbeitgeberbeiträge für Entgelte am unteren Rand des Übergangsbereichs überproportional höher sind als bisher, während die Aufwendungen des Arbeitnehmers bei geringen Einkommen nochmals abgesenkt werden.

Zudem gelten bis Dezember 2023 Übergangsregelungen für Midijobs, die aufgrund der Anhebung der Geringfügigkeitsgrenze zum Minijob werden.

In diesem Zuge werden Prüfungen durch den Anwender erforderlich, welche wir Ihnen in einem Webcast näherbringen möchten. 

Hinweis: Die Freigabe des Online-Updates mit dieser Neuerung ist für die Kalenderwoche 40, voraussichtlich am 5.10.2022 durch den Hersteller geplant.

Nehmen Sie an unserer 90-minütigen Onlineschulung teil und informieren Sie sich über die Änderungen, die auf Sie zukommen werden.