Wenn Ihre ehemaligen Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer oder die Agentur für Arbeit Bescheinigungen von Ihnen verlangen, sind Sie als Arbeitgeberin oder Arbeitgeber verpflichtet, diese zu übermitteln. Das elektronische Meldeverfahren BEA (Bescheinigungen elektronisch annehmen) ist seit dem 1. Januar 2023 für alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verpflichtend. Damit ist es nicht mehr möglich, Arbeitsbescheinigungen ehemaliger Beschäftigter in Papierform an die Agentur für Arbeit zu übermitteln. Wie Sie dies mit Sage HR umsetzen ist Bestandteil des Kompaktseminars.
Zielgruppe:
Anwender der Sage Lohnprogramme
Inhalte:
Das BEA-Verfahren der Bundesagentur für Arbeit („BA-BEA“) dient zur elektronischen Erstellung von drei Bescheinigungen:
Bescheinigung über Nebeneinkommen
Arbeitsbescheinigung
Arbeitsbescheinigung nach EU-Recht (Arbeitsbescheinigung für Zwecke des über- und zwischenstaatlichen Rechts nach § 312a Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III))