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EU-Verpackungsverordnung (PPWR): Was Sage 100-Anwender jetzt wissen müssen

26. August 2026

Seit dem 12. August 2026 gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)  und bringt für produzierende und handelnde Unternehmen neue Dokumentations-, Kennzeichnungs- und Meldepflichten mit sich. Wir haben auf Basis der Infos der Europäischer Kommission und Bundesumweltministerium versucht für Sie zusammenzustellen, worum es geht, wer betroffen ist, und worauf es für Anwender von Sage 100 in der Praxis ankommt.

Was ist die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), PPWR?

Die Packaging and Packaging Waste Regulation (PPWR), ist der neue europäische Rechtsrahmen für Verpackungen und Verpackungsabfälle. Sie gilt seit dem 12. August 2026 und löst die bisherige EU-Verpackungsrichtlinie 94/62/EG weitgehend ab.

Die Europäische Kommission benennt als zentrale Ziele der Verordnung unter anderem harmonisierte Verpackungsstandards in der gesamten EU anstelle unterschiedlicher nationaler Vorgaben, mehr recycelbare und rezyklathaltige Verpackungen, weniger Verpackungsabfall pro Kopf sowie die Beschränkung besonders langlebiger PFAS-Chemikalien in Verpackungen mit Lebensmittelkontakt.

(Quelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, „Packaging & Packaging Waste Regulation“)

Deutsche Gesetzgebung: VerpackDG ergänzt die PPWR

Da die PPWR als EU-Verordnung unmittelbar gilt, war keine klassische nationale Umsetzung nötig. Trotzdem hat der Deutsche Bundestag am 11. Juni 2026 das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz (VerpackDG) beschlossen. Es ergänzt die PPWR um nationale Zuständigkeiten und Verfahren. Bewährte Strukturen der erweiterten Herstellerverantwortung sollen dabei so weit wie möglich erhalten bleiben – ergänzt um eine neue Zulassungspflicht für Hersteller sowie für Systeme, die die Herstellerverantwortung kollektiv für mehrere Hersteller wahrnehmen. Zusätzlich verpflichtet ein neuer § 26a VerpackDG das Bundesumweltministerium, im Einvernehmen mit dem Bundeswirtschaftsministerium Rechtsverordnungen zur ökologischen Gestaltung der Beteiligungsentgelte auf Basis von Recyclingfähigkeit und Rezyklateinsatz zu erlassen.

Warum das für Sage 100-Anwender jetzt relevant wird

Die bestehenden Systeme der erweiterten Herstellerverantwortung bleiben zwar im Kern erhalten, werden aber um Zulassungs- und Nachweispflichten ergänzt – und Regime der erweiterten Herstellerverantwortung müssen künftig auch Maßnahmen zur Vermeidung von Verpackungsabfällen finanzieren, etwa über Mehrweg- oder Wiederbefüllsysteme. Damit rücken strukturierte Daten je Verpackungsart und Material stärker in den Fokus: Materialarten, Gewichte, Stückzahlen und Rezyklatanteile entstehen im Tagesgeschäft direkt in der Warenwirtschaft z.B. bei Artikelanlage, Stücklisten und Verpackungseinheiten.

Genau hier liegt für viele Sage 100-Anwender die Herausforderung: Die Software bildet diese verpackungsspezifischen Daten bislang nicht strukturiert ab. Ohne eine saubere Datenbasis drohen manueller Zusatzaufwand bei Nachweis und Meldung sowie Fehler in den zugrunde liegenden Daten.

Die Lösung: PPWR-Anforderungen in Sage 100 abbilden lassen

Mit einem Zusatzmodul können relevanten Daten wie Verpackungen, Inhaltsstoffe und Entsorger zentral in Sage 100 gepflegt werden und stehen systemweit zur Verfügung.

Das Modul unterstützt die Umsetzung von Lizenzierungspflichten sowie individuellen Anforderungen auf Kunden- und Artikelebene.

Verpackungs- und Inhaltsstoffdaten können detailliert ausgewertet werden und bilden eine Grundlage für Reporting und CO₂-Betrachtungen.

Sie erreichen unserem Sage 100-Team unter 02246 9202-50 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein.

 

Häufige Fragen zur PPWR

Ab wann gilt die EU-Verpackungsverordnung (PPWR)?

Sie ist am 11. Februar 2025 in Kraft getreten und gilt seit dem 12. August 2026 (Quelle: BMUKN).

Was ist der Unterschied zwischen PPWR und VerpackDG?

Die PPWR ist unmittelbar geltendes EU-Recht. Das deutsche VerpackDG, das der Bundestag am 11. Juni 2026 beschlossen hat, regelt ergänzend nationale Zuständigkeiten und Verfahren und ersetzt zum 12. August 2026 das bisherige Verpackungsgesetz (Quelle: BMUKN).

Welche Ziele verfolgt die PPWR?

Die Europäische Kommission nennt unter anderem harmonisierte Verpackungsstandards in der gesamten EU, mehr recycelbare und rezyklathaltige Verpackungen, weniger Verpackungsabfall pro Kopf sowie die Beschränkung von PFAS in lebensmittelberührenden Verpackungen als zentrale Ziele (Quelle: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt).

Kann ich die PPWR in Sage 100 umsetzen?

Ein Zusatzmodul bindet die Erfassung und Auswertung verpackungsrelevanter Daten direkt an die bestehende Sage 100-Warenwirtschaft an, sodass sich Entsorger, Materialarten, Gewichte und Rezyklatanteile je Artikel dokumentieren und für Melde- und Nachweispflichten aufbereiten lassen.

 

Quellen

  • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Naturschutz (BMUKN): „Europäisches Recht über Verpackungen und Verpackungsabfälle“, bundesumweltministerium.de.
  • Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz und Naturschutz (BMUKN): „Gesetz zur Anpassung des Verpackungsrechts und anderer Rechtsbereiche an die Verordnung (EU) 2025/40“, bundesumweltministerium.de.
  • Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt: „Packaging & Packaging Waste Regulation“, environment.ec.europa.eu.
  • Amtsblatt der Europäischen Union: Verordnung (EU) 2025/40 über Verpackungen und Verpackungsabfälle, deutschsprachige Fassung über eur-lex.europa.eu.
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